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In den meisten Fällen benötigen Unternehmen keine Import- oder Exportlizenzen, da 95 Prozent aller aus den USA exportierten oder in die USA importierten Produkte lizenzfrei sind. US-Exportkontrollgesetze und -bestimmungen entscheiden, in welche Länder ein Produkt geliefert und an wen es verkauft werden darf.
Ein Container-Seehafen in den USA
Einfuhrlizenz oder -genehmigung: Einige Behörden können eine Lizenz, Genehmigung oder andere Überprüfung für bestimmte importierte Gegenstände verlangen. Die Verfahren sind unterschiedlich, aber Unternehmen können Hilfe suchen, indem sie die Dienste von One IBC nutzen oder sich an die Botschaft oder das Konsulat dieses Landes in den Vereinigten Staaten wenden. Die Art von Dingen, für die eine Lizenz oder Genehmigung erforderlich sein kann, werden von Bundesämtern / -abteilungen wie dem Zoll- und Grenzschutz der Vereinigten Staaten (CBP) definiert. Für Einfuhrbestimmungen und andere Informationen zum Verfahren wenden Sie sich an den lokalen Einreisehafen, an den Sie Ihre Produkte bringen.
Auch wenn keine Einfuhrlizenz erforderlich ist, müssen Unternehmen die CBP-Einreiseformulare innerhalb von 15 Tagen nach Ankunft der Fracht in einem US-Einreisehafen ausfüllen. Geben Sie auf all diesen Dokumenten unbedingt die Importeursnummer an. Die IRS-Unternehmensregistrierungsnummer ist die Importeursnummer. Wenn das Unternehmen noch nicht gegründet wurde, ist die Importeursnummer die Sozialversicherungsnummer (SSN) des Eigentümers. Unternehmen können auch eine von CBP zugewiesene Nummer anfordern, indem sie das CBP-Formular 5106 ausfüllen und es an die Filiale eines CBP-Einreisehafens senden.
Ausfuhrgenehmigung oder -genehmigung: Die meisten Produkte, die an einen ausländischen Kunden verkauft werden, wie einfache Konsumgüter mit geringer technischer Raffinesse, sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Alle Produkte unterliegen jedoch Exportbestimmungen und -beschränkungen. Unternehmen müssen Exportlizenzen beantragen, wenn das Handelsministerium diese für den Export benötigt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Ausfuhrverfahren der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) zu befolgen oder den lokalen Einreisehafen zu kontaktieren, an den die Produkte exportiert wurden.
Der TARIC (Tarif Intégré de la Communauté) kann bei der Feststellung helfen, ob für ein bestimmtes Produkt Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen erforderlich sind oder nicht. Darüber hinaus unterhält die Europäische Kommission einen Export-Helpdesk mit Informationen zu bestimmten Einfuhrbeschränkungen von Produkten.
Das EU-Büro hilft beim Antragsverfahren für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen
Viele EU-Mitgliedstaaten haben ihre eigene Liste von Produkten, die eine Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung benötigen. Diese sind erhältlich, wenn Sie sich an das Handelsbüro/die Abteilung des jeweiligen EU-Mitgliedstaats wenden oder die Marktforschungsbibliothek des Handelsministeriums verwenden. Die „Einfuhrliste“ in Deutschland beispielsweise listet Produkte, für die eine Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, deren Codenummern, ggf. geltende Beschränkungen und die zuständige Genehmigungsbehörde auf. Die Einfuhrliste gibt auch an, ob nach deutschem oder europäischem Recht eine Genehmigung erforderlich ist.
Da es zu viele unterschiedliche Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungsanforderungen gibt und jede von einer anderen Behörde/Abteilung bearbeitet wird, gibt es für Unternehmen keine universelle Möglichkeit, eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung zu beantragen. Unten sehen Sie ein Beispiel für Import- und Exportlizenzen, die vom Fish and Wildlife Service in den USA bearbeitet werden.
Anträge müssen schriftlich auf dem Formular 3-200 beim Service eingereicht werden. Außerdem sollten Anträge auf Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen in einigen Sonderkategorien an die ausstellende Stelle weitergeleitet werden. Einige Beispiele für dieses Verfahren sind:
Mit den One IBC -Diensten ist es sehr einfach, eine Import- und Exportlizenz zu erhalten
Alle Anträge werden vom Service umgehend bearbeitet. Es gibt jedoch keine Garantie, dass es innerhalb des angegebenen Zeitrahmens abgeschlossen wird. Anträge auf Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für besondere Umstände, wie Meerestiere und/oder gefährdete und gefährdete Arten, müssen mindestens 90 Tage vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens per Post gesendet werden. Alle anderen Bewilligungsanträge müssen mindestens 60 Tage vor dem vorgeschlagenen Inkrafttreten bei der ausstellenden/überprüfenden Stelle eingereicht werden. Bei Bedarf kann der Dienst Antragsteller auffordern, weitere Informationen über das Projekt und seine Umweltauswirkungen bereitzustellen, um zusätzliche Verfahrenskriterien zu erfüllen.
Da es so viele unterschiedliche Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungsanforderungen gibt, werden die Gebühren für die Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen der einzelnen Regierungsstellen/Abteilungen unterschiedlich sein. Zum Beispiel beträgt die typische Gebühr für Import- und Exportgenehmigungen, die vom oben erwähnten US Fish and Wildlife Service bearbeitet werden, zwischen 50 und 100 US-Dollar, obwohl es einige Lizenzen gibt, die bis zu einigen tausend US-Dollar kosten. Um die genauen Kosten für Import- und Exportlizenzen zu erfahren, wenden Sie sich an den Service oder einen Unternehmensdienstleister wie One IBC.
Die erforderliche Bearbeitungsgebühr für Import- und Exportlizenzen wird zum Zeitpunkt des Antrags auf Erteilung oder Revision der Genehmigung in US-Dollar entrichtet. Wenn ein Scheck oder eine Zahlungsanweisung verwendet wird, stellen Sie diese an den "US Fish and Wildlife Service". Wenn der Antrag bereits bearbeitet wird, erstattet der Dienst keine Einfuhr- und Ausfuhrlizenzgebühren.
Wenn für eine Ein- oder Ausfuhrtätigkeit mehr als eine Art von Genehmigung erforderlich ist und die Ein- und Ausfuhrlizenzen alle von derselben Stelle erteilt werden, kann die ausstellende Stelle eine einzige konsolidierte Lizenz zur Genehmigung der Tätigkeit ausstellen. In solchen Situationen kann ein einziger Antrag gestellt werden, sofern er alle Informationen enthält, die von den einzelnen Anträgen für jede zulässige Tätigkeit verlangt werden. Werden mehrere erlaubte Tätigkeiten zu einer einzigen Bewilligung zusammengefasst, erhebt die ausstellende Stelle die höchste einmalige Ein- und Ausfuhrbewilligungsgebühr für die erlaubte Tätigkeit.
Jede Person oder Institution, die im Auftrag der Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung tätig ist, ist von der Zahlung der Kosten für die Beantragung von Ein- und Ausfuhrlizenzen befreit. Wird dem Antrag kein Nachweis über diesen Status beigefügt, wird die Zahlung aller Kosten für die Ein- und Ausfuhrgenehmigung vor Annahme des Antrags zur Bearbeitung verlangt, sofern nicht anders zugelassen oder darauf verzichtet.
Für die Beantragung von Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen gibt es keine allgemeingültige Liste der erforderlichen Dokumente. Die einzige Möglichkeit, dies herauszufinden, besteht darin, direkt mit der für die Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung zuständigen Stelle zu sprechen oder einen professionellen Unternehmensdienstleister wie One IBC zu konsultieren.
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