Buchhaltungs- und Prüfungsservice in Luxemburg | Ab 499 US-Dollar
Luxemburger Buchhaltungsservicegebühren
Von
499 US-Dollar - Lokal und global von hochqualifizierten Experten auf der ganzen Welt
- Erreichen Sie Ihre Ziele in der heutigen globalen Landschaft
- Umfassende Lösungen für die finanzielle Situation Ihres Unternehmens
- Der Jahresabschluss kann nach Lux GAAP, IFRS und anderen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt werden
- Unsere Buchhaltungsdienstleistungen sind vollständig digitalisiert
Überblick
"Als offenes und dynamisches Land hat sich Luxemburg international als zuverlässiger und innovativer Partner profiliert und bietet Unternehmen und Investoren ein ideales Umfeld, um erfolgreich zu sein."
Carlo Thelen, Generaldirektor der Handelskammer Luxemburg
Luxemburgs Wirtschaft ist die offenste in Europa und eine der offensten der Welt. Es ist auch sehr geschickt darin, die Steuerpolitik zu nutzen, um die Attraktivität des Landes im Kontext des harten internationalen Wettbewerbs zu erhöhen, um Unternehmen und ihre Mitarbeiter anzuziehen. Die derzeitige Regierung hat kürzlich eine Steuerreform mit drei Zielen eingeleitet: Fairness, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Luxemburg besteuert seine Firmenbewohner auf ihr weltweites Einkommen und Nichtansässige nur auf Einkommen aus Luxemburg. Die Körperschaftsteuer in Luxemburg für das Geschäftsjahr 2018 ist wie folgt zusammengefasst:
Höhe des zu versteuernden Einkommens | CIT-Rate |
---|
Niedriger als 25.000 EUR | 15% |
Von EUR 25.000 bis EUR 30.001 | EUR 3.750 Plus 33% der Steuerbemessungsgrundlage über 25.000 EUR |
Mehr als 30.000 EUR | 18% |
Mit dem Arbeitsstandardansatz "Über die Erwartungen und globalen Standards hinaus" bietet ONE IBC eine breite Palette von Dienstleistungen an, von der Buchhaltung bis zur Steuerplanung. Unsere Branchenexperten umfassen:
Benutzer dienste:
- Buchhaltung
- Aufstellung des Abschlusses (IFRS oder Luxemburger GAAP)
- Konsolidierung von Gruppenkonten
- Finanzberichterstattung
Prüfungsleistungen:
Mittlere und große Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft, einer Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und von Unternehmen, die der Aufsicht der Commission de Surveillence du Sector Financier oder des Commissariat aux Assurances unterliegen, müssen ihren Jahresabschluss durch eine gesetzliche Prüfung prüfen lassen Wirtschaftsprüfer. Ein mittleres oder großes Unternehmen ist eines, das in zwei aufeinander folgenden Jahren zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllt:
- Gesamtbilanz - EUR 4.400.000
- Gesamtumsatz - 8.800.000 EUR
- Mitarbeiter insgesamt - 50.
Kleinere Unternehmen müssen von Abschlussprüfern oder einem zugelassenen unabhängigen Abschlussprüfer beaufsichtigt werden, mit Ausnahme einer Société à Responsabilité Limitée mit weniger als 25 Aktionären. In diesem Fall kann die Kontrolle von den Aktionären selbst durchgeführt werden. Die Befreiung von der Prüfung des Jahresabschlusses gilt auch für eine Personengesellschaft oder eine unbeschränkte Gesellschaft und eine Genossenschaft.