Geistiges Eigentum & Warenzeichen in der Schweiz (Schweizer)
Bundesgesetz zum Schutz von Marken und Quellenangaben (TmPA)
Markenschutzverordnung (MSchV)
Eine Marke ist ein Zeichen, mit dem die Waren / Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterschieden werden können. Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Ziffern, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Kombinationen solcher Elemente miteinander oder mit Farben sein.
So registrieren Sie Ihre Marke in der Schweiz
1. Führen Sie eine Suche durch.
Um sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht das Recht anderer oder früherer Marken verletzt, um herauszufinden, ob Ihre Marke bereits verwendet wird oder von einer anderen Person als Unternehmens- oder Domainname registriert wurde, ist es wichtig, eine Suche durchzuführen, bevor Sie eine Registrierung beantragen . Sie können diese Suche selbst durchführen oder professionelle Suchvorgänge verwenden.
2. Über E-Trademark bewerben.
Die Anmeldung kann online unter Verwendung der elektronischen Marke des elektronischen Anmeldesystems eingereicht werden, oder wir können auch beantragen, die Marke mit dem Formular der Bundesanstalt für geistiges Eigentum (IPI) zu registrieren und per Post, Fax oder E-Mail zu versenden.
3. Prüfung bei Einreichung.
Bei der Registrierung einer Marke müssen wir die Waren und Dienstleistungen in der durch das Abkommen von Nizza festgelegten internationalen Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen (bekannt als „Klassifizierung von Nizza“) angeben und alle Waren und Dienstleistungen in insgesamt 45 Klassen einteilen. Die Liste der Waren und Dienstleistungen kann nach der Eintragung der Marke nicht mehr erweitert werden. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Waren und / oder Dienstleistungen in Ihrer Anmeldung so genau wie möglich angeben.
4. Anwendung zugänglich bei Swissreg.
Sobald Sie den Antrag gesendet haben, wird er auf www.swissreg.ch veröffentlicht. Hier können Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung überprüfen. Sie stellen auch ein Anmeldezertifikat aus.
5. Formale und inhaltliche Prüfung.
Der Kanzler beginnt zu prüfen, ob der Antrag formelle oder inhaltliche Mängel aufweist. Falls sie Ihrer Bewerbung widersprechen, werden sie Sie schriftlich über die Art des Problems informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, die Mängel zu beheben.
6. Veröffentlichung auf Swissreg.
Wenn der Registrar Ihrer Anmeldung nicht widerspricht, wird Ihre Marke auf www.swissreg.ch veröffentlicht. Jeder kann bis zu drei Monate nach Veröffentlichung Widerspruch gegen die Registrierung einlegen.
7. Registrierungsbescheinigung.
Wenn keine Einwände gegen Ihre Marke erhoben werden, stellt der Registrar das Registrierungszertifikat aus.
Erneuerung der Schweizer Marke
Sobald eine Marke eingetragen ist, ist sie 10 Jahre lang geschützt. Wir werden Sie im Allgemeinen daran erinnern, wenn der Schutz Ihrer Marke bald abläuft.