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Ein GBC 1 ist von der Financial Services Commission von Mauritius lizenziert. Sie wird häufig als Zweckgesellschaft für Fonds oder Beteiligungen verwendet. Eine Mauritius Global Business Company (GBC1) der Kategorie 1 kann sich dafür entscheiden, als in Mauritius ansässig zu gelten und somit vom Netzwerk der Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren, das Mauritius mit 36 Ländern wie Indien, China, Großbritannien, Frankreich und Südafrika, Russland, usw unterzeichnet hat.
Dies bietet erhebliche Möglichkeiten für die internationale Strukturierung und Steuerplanung. Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Art der Geschäftsaktivitäten, zu deren Durchführung eine GBC 1 berechtigt ist. Es kann an jeder Börse notiert werden. Mindestens einer der Direktoren (2, wenn ein Tax Residency Certificate beantragt wird) eines GBC 1 muss jederzeit auf Mauritius ansässig sein - wir bieten Nominee-Dienstleistungen an. Alle Aktionäre können nicht ansässig sein.
Um von der Doppelbesteuerungsentlastung profitieren zu können, muss die GBC 1 in Mauritius steuerlich ansässig sein, dh ihre zentrale Verwaltung und Kontrolle muss auf Mauritius ausgeübt werden. Das antragstellende Unternehmen ist verpflichtet:
Sobald alle erforderlichen Informationen verfügbar sind, dauert es normalerweise ungefähr 2 bis 3 Wochen, um eine GBC1 zu erstellen. Anträge werden vom FSC nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" bearbeitet.
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