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Geschäftsbeschränkungen - Ein internationales Unternehmen darf weder Vermögenswerte von einem inländischen Unternehmen investieren und erwerben noch Geschäfte mit Personen tätigen oder abwickeln, die normalerweise in Samoa ansässig sind, oder von einem inländischen Unternehmen.
Es kann auch keine Veräußerung oder Abwicklung von Eigentum außerhalb von Samoa in der Währung von Samoa vornehmen oder aus Samoa Geld oder Wertpapiere senden, die einem inländischen oder inländischen Unternehmen gehören oder von diesem kontrolliert werden.
Es kann jedoch Einlagen bei einem Unternehmen tätigen oder halten, das Bankgeschäfte in oder aus Samoa tätigt, und es kann Anteile an anderen Unternehmen halten, die gemäß dem International Companies Act eingetragen oder registriert sind.
Aktienkapital - Es gibt keine Mindestkapitalanforderung und Aktien können einen Nennwert haben oder einen Nennwert oder eine Kombination aus beiden haben.
Sie können gebrochen sein und in jeder Währung außer Tālā (WST) ausgedrückt werden. Auf Inhaber oder Inhaberaktien ausgegebene Optionsscheine können ausgegeben oder gegen voll eingezahlte Aktien eingetauscht werden. Einzelheiten zu Zuteilungen und Rücknahmen von Aktien müssen nicht beim Registrar eingereicht werden.
Aktionäre - Internationale Unternehmen können von einem oder mehreren Aktionären gegründet werden, die entweder natürliche oder juristische Personen sind und nicht ansässig sind. Einzelheiten zu den Aktionären sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Direktoren - Ein internationales Unternehmen muss mindestens einen Direktor ernennen, der eine natürliche oder juristische Person mit oder ohne Wohnsitz sein kann. Die Details der Direktoren werden nicht öffentlich bekannt gegeben.
Sekretär - Ein Unternehmen muss einen ansässigen Sekretär oder Vertreter haben, von denen einer ein eingetragenes Treuhandunternehmen, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft davon oder ein leitender Angestellter eines eingetragenen Treuhandunternehmens sein muss.
Registrierte Adresse - Ein Unternehmen muss eine registrierte Adresse und ein Büro in Samoa haben, die von einem registrierten Treuhandunternehmen bereitgestellt werden.
Hauptversammlung - Ein internationales Unternehmen muss keine Hauptversammlung abhalten, wenn alle zur Teilnahme an der Versammlung berechtigten Mitglieder schriftlich zustimmen, dies nicht zu tun. Wenn jedoch ein Mitglied schriftlich mitteilt, dass es die Abhaltung künftiger Hauptversammlungen verlangt, müssen solche Sitzungen abgehalten werden, und die erste derartige Sitzung muss innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Mitteilung stattfinden.
Re-Domizilierung - Eine Re-Domizilierung nach innen und außen ist zulässig.
Compliance - Unternehmen sollten Buchhaltungsunterlagen sowie die dazugehörigen Unterlagen führen. Sie können am eingetragenen Sitz eines Unternehmens oder an einem anderen Ort aufbewahrt werden, den die Direktoren für geeignet halten, und können jederzeit von jedem Direktor eingesehen werden. Es ist nicht erforderlich, dass diese beim Registrar eingereicht werden.
Es ist weder eine jährliche noch eine Steuererklärung erforderlich.
Ein Unternehmen, das keine Bank- oder Versicherungslizenz besitzt, muss keinen Abschlussprüfer ernennen, wenn seine Satzung dies vorsieht oder wenn alle Mitglieder schriftlich zustimmen oder wenn alle Mitglieder, die persönlich oder durch einen Bevollmächtigten anwesend sind, dies bei jeder Jahreshauptversammlung von das Unternehmen.
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