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Der Firmenname muss genehmigt werden, bevor Sie mit der Gründung eines Unternehmens in Hongkong fortfahren können. Weitere Details finden Sie hier .
Mindestens ein einzelner Direktor und eine unbegrenzte maximale Anzahl von Direktoren sind zulässig. Der Direktor muss eine natürliche Person sein, die jede Nationalität haben kann und nicht in Hongkong wohnhaft sein muss. Die Direktoren müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nicht bankrott gegangen oder wegen Fehlverhaltens verurteilt worden sein. Es ist nicht erforderlich, dass die Direktoren auch Aktionäre sind. Zusätzlich zum einzelnen Direktor können auch nominierte Unternehmensleiter ernannt werden. Verwaltungsratssitzungen können überall auf der Welt abgehalten werden.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hongkong kann mindestens 1 und höchstens 50 Aktionäre haben. Für die Aktionäre besteht keine Wohnsitzerfordernis. Ein Direktor und ein Aktionär können dieselbe oder eine andere Person sein. Der Aktionär muss mindestens 18 Jahre alt sein und kann jeder Nationalität angehören. Der Aktionär kann eine Person oder ein Unternehmen sein. Eine 100% ige lokale oder ausländische Beteiligung ist zulässig. Die Ernennung von Nominee-Aktionären ist zulässig. Hauptversammlungen können überall auf der Welt abgehalten werden.
Die Ernennung eines Unternehmenssekretärs ist obligatorisch. Der Sekretär muss, wenn er eine Einzelperson ist, normalerweise in Hongkong wohnen. oder wenn eine juristische Person ihren Sitz oder Geschäftssitz in Hongkong haben muss. Es ist zu beachten, dass im Falle eines alleinigen Direktors / Aktionärs dieselbe Person nicht als Unternehmenssekretär fungieren kann. Der Unternehmenssekretär ist für die Führung der gesetzlichen Bücher und Aufzeichnungen eines Unternehmens verantwortlich und muss auch sicherstellen, dass das Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ein nominierter Sekretär kann ernannt werden.
Aktienkapital - Obwohl es keine Mindestkapitalanforderung gibt, besteht die allgemeine Norm für in Hongkong gegründete Unternehmen darin, mindestens einen Aktionär mit einer Stammaktie bei ihrer Gründung auszugeben. Das Aktienkapital kann in jeder Hauptwährung ausgedrückt werden und ist nicht nur auf den Hongkong-Dollar beschränkt. Aktien können gegen eine Stempelsteuer frei übertragen werden. Inhaberaktien sind nicht erlaubt.
Um ein Unternehmen in Hongkong zu registrieren, müssen Sie eine lokale Adresse in Hongkong als registrierte Adresse eines Unternehmens angeben. Die registrierte Adresse muss eine physische Adresse sein und darf kein Postfach sein.
Informationen über Führungskräfte, nämlich Direktoren, Aktionäre und Unternehmenssekretär sind öffentliche Informationen gemäß den Unternehmensgesetzen von Hongkong. Es ist obligatorisch, Angaben zu den leitenden Angestellten eines Unternehmens beim Hong Kong Registrar of Companies einzureichen. Wenn Sie die Vertraulichkeit wahren möchten, können Sie einen Nominee-Direktor und -Aktionär ernennen, indem Sie die Dienste eines Unternehmens für professionelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Die Körperschaftsteuer (oder Gewinnsteuer, wie sie genannt wird) beträgt 16,5% des steuerbaren Gewinns für in Hongkong gegründete Unternehmen und 50% Steuerrückerstattung für Einkünfte unter 2.000.000 HKD. Hongkong folgt einer territorialen Besteuerungsgrundlage, dh nur Gewinne, die in Hongkong entstehen oder daraus stammen, unterliegen in Hongkong der Steuer. In Hongkong gibt es keine Kapitalertragssteuer, Quellensteuer auf Pidends oder GST / MwSt.
Unternehmen müssen Konten erstellen und führen. Die Konten müssen jährlich von Wirtschaftsprüfern in Hongkong geprüft werden. Die geprüften Konten müssen zusammen mit der Steuererklärung jährlich bei der Finanzbehörde eingereicht werden. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, jährliche Rückmeldungen beim Handelsregister einzureichen und die jährliche Registrierungsgebühr zu zahlen. Das Gewerbeanmeldezertifikat sollte jährlich einen Monat vor Ablauf oder alle drei Jahre erneuert werden. Eine Jahreshauptversammlung sollte jährlich im Kalenderjahr abgehalten werden. Die Hauptversammlung sollte innerhalb von 18 Monaten nach dem Datum der Gründung abgehalten werden. Danach können zwischen einer Hauptversammlung und der nächsten nicht mehr als 15 Monate vergehen. Ein schriftlicher Beschluss anstelle der Hauptversammlung ist zulässig.
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