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Die Aktionäre haften nur bis zu ihren Beiträgen zur Gesellschaft.
Die LLC kann nur zwei Aktionäre haben, was für kleine Unternehmen von Vorteil ist, die eine Haftungsbeschränkung anstreben. Großgruppenaktionäre sind jedoch möglich. Aktien können in verschiedenen Klassen und Formen ausgegeben werden, einschließlich Namens-, Vorzugs-, Nennwert- oder Nennwert-, Stimmrechts- und Inhaberaktien. Alle Aktien müssen zum Nennwert sein, mit Ausnahme von Namensaktien, die zum Nennwert ausgegeben werden können. Das Stimmrecht der Aktionäre richtet sich nach dem Prozentsatz der gesamten Erstbeiträge jedes Aktionärs. In der Regel ist ein Stimmrecht pro 1.000 CHF zulässig. Aktionäre können sich von einem Dritten oder einem anderen Aktionär vertreten lassen. Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich.
Jede LLC muss mindestens einen Direktor haben, der während der jährlichen Hauptversammlung gewählt wird. Der Direktor vertritt und verwaltet die LLC. Der Direktor kann eine natürliche Person oder ein Unternehmen sein.
Die Unternehmensleitung ist der administrative Zweig der LLC, bei dem es sich um eine oder mehrere Personen handeln kann, die keine Aktionäre sein müssen. Die Manager werden von den Aktionären ernannt. Mindestens einer der Unternehmensleiter muss in Liechtenstein wohnhaft sein. Jede Ernennung kann von den Aktionären jederzeit widerrufen werden, es sei denn, jeder Aktionär ist ein Manager. Unternehmensmanager sind berechtigt, im Namen der LLC zu handeln. Firmenbeamte wie ein Präsident, ein Schatzmeister und ein Sekretär müssen nicht ernannt werden. Die Unternehmensleitung kann folgende Aufgaben erfüllen:
Eine LLC muss entweder einen Wirtschaftsprüfer ernennen, oder die Satzung kann nicht geschäftsführenden Aktionären Prüfungsaufgaben übertragen. Der Abschlussprüfer muss auf der Hauptversammlung Prüfungen des Jahresabschlusses mit entsprechenden Berichten vorlegen. Geprüfte Berichte müssen bei den Steuerbehörden eingereicht werden. Es sind nur Standardbuchhaltungsverfahren zulässig, obwohl kein festgelegtes System oder Verfahren für die Führung von Finanz- und Buchhaltungsunterlagen erforderlich ist.
Sofern in der Satzung nichts anderes festgelegt ist, muss die LLC ihren Sitz dort behalten, wo ihre Hauptverwaltungstätigkeit stattfindet. Es muss ein lokaler, professioneller, registrierter Vertreter ernannt werden, der eine natürliche Person oder ein Unternehmen sein kann.
Das Grundkapital beträgt 30.000 CHF, die bei der Registrierung vollständig eingezahlt werden müssen. Der Mindestbetrag des Grundkapitals, den ein Aktionär zeichnen kann, beträgt 50 CHF. Das Aktienregister der Gesellschaft enthält den Namen des Aktionärs, die Beitragssumme und jede Übertragung von Aktien. Die Verpfändung oder der Verkauf von Aktien bedarf der schriftlichen Zustimmung jedes Aktionärs. Die Rechte des ursprünglichen Aktionärs an den Gewinnen und der Liquidation der Gesellschaft dürfen nicht auf Dritte übertragen werden. Das Aktienregister der Gesellschaft verbleibt im Büro der Gesellschaft und ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Eine Hauptversammlung muss mindestens einmal im Jahr offiziell einberufen werden. Die Aktionäre sind das Leitungsorgan der LLC.
LLCs, die als Private Wealth Structures (PVS) qualifiziert sind, unterliegen der Besteuerung mit einer jährlichen Mindesteinkommensteuer von 1.200 CHF. Diese Mindeststeuer wird normalerweise nur PVS-Unternehmen gewährt, die nicht gewerblich tätig sind. Gewerblich tätige Unternehmen unterliegen jedoch dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 12,5%. Es gibt keine Kapitalertragssteuer oder Quellensteuer auf Dividenden. US-Bürger und Steuerzahler aus Ländern, die das globale Einkommen besteuern, müssen alle Einkünfte ihrer Steuerbehörde melden.
Eine LLC kann jederzeit durch Beschluss einer Hauptversammlung die Verfahren zur Liquidation eines Unternehmens einleiten. Die Liquidation unterliegt den geltenden Gesetzen und den Bestimmungen der Satzung. Der Direktor leitet den Liquidationsprozess ein, es sei denn, eine andere Person wird auf einer Hauptversammlung ernannt. Das Handelsregister wird die LLC frühestens sechs Monate nach der dritten Mitteilung an die Gläubiger der Liquidation löschen.
Alle beim Handelsregister eingereichten Unterlagen können öffentlich eingesehen werden.
Es wird geschätzt, dass die Registrierung einer LLC bis zu einer Woche dauern kann.
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