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Die Mindestanzahl der Aktionäre beträgt eins. Die Anzahl der Aktionäre ist unbegrenzt. Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes der Aktionäre. Aktionäre können natürliche oder juristische Personen sein.
Nominierte Aktionäre sind zulässig.
Das Grundkapital kann in jeder Währung sein.
Inhaberaktien sind verboten. Das Gesetz erlaubt die Ausgabe von Aktien zum Nennwert oder gegen eine Prämie. Bei der Ausgabe von Aktien ist eine Kapitalsteuer von 50 USD erforderlich.
Die Mindestanzahl von Direktoren beträgt eins. Ein einzelner Aktionär kann der alleinige Direktor sein. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Wohnsitzes oder der Nationalität von Direktoren. Darüber hinaus können Direktoren natürliche oder juristische Personen sein.
Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
Jedes Unternehmen muss einen lokalen registrierten Vertreter benennen und eine lokale registrierte Sitzadresse haben.
Nicht ansässige Unternehmen sind nicht verpflichtet, Abschlüsse einzureichen oder Prüfungen bei der Regierung durchzuführen.
Buchhaltungsunterlagen müssen geführt werden, aber die Regierung verlangt keine Mindeststandards oder -praktiken für die Buchhaltung. Buchhaltungsunterlagen können außerhalb der Inseln und in jeder Währung geführt werden.
Es ist nicht erforderlich, jährliche Steuererklärungen bei den Steuerbehörden einzureichen.
Die Kaimaninseln erheben für ihre Unternehmen keinerlei Steuern.
Auf den Kaimaninseln gibt es keine Einkommenssteuern, keine Körperschaftssteuern, keine Kapitalertragssteuern, keine Nachlass- oder Erbschaftssteuern. Dies schließt Bürger und Einwohner sowie Unternehmen in ausländischem Besitz ein.
Darüber hinaus fallen keine Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer an. Sie erheben jedoch eine Stempelsteuer.
Hinweis: US-Steuerzahler unterliegen zusammen mit Steuern aus anderen Ländern, die weltweites Einkommen besteuern, der weltweiten Einkommenssteuer. Sie sind verpflichtet, alle Einkünfte ihren Regierungen offenzulegen.
Eine jährliche Hauptversammlung ist erforderlich. Alle Treffen müssen auf den Inseln stattfinden.
Die Namen der wirtschaftlichen Eigentümer, Direktoren und eingetragenen Aktionäre sind in keiner öffentlichen Aufzeichnung enthalten.
Normalerweise kann ein Antragsteller damit rechnen, dass der Gründungsprozess in 3 bis 4 Werktagen abgeschlossen sein wird.
Regalfirmen sind auf den Caymans nicht verfügbar.
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