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Luxemburg ist eines der kleinsten Länder in Europa und belegt den 179. Platz aller 194 unabhängigen Länder der Welt. Das Land ist etwa 2.586 Quadratkilometer groß, 82 km lang und 57 km breit. Die Hauptstadt Luxemburg ist zusammen mit Brüssel und Straßburg eine der drei offiziellen Hauptstädte der Europäischen Union und Sitz des Europäischen Gerichtshofs, der höchsten Justizbehörde der EU.
Im Jahr 2016 hatte Luxemburg 576.249 Einwohner und ist damit eines der am dünnsten besiedelten Länder Europas.
In Luxemburg sind drei Sprachen als offiziell anerkannt: Deutsch, Französisch und Luxemburgisch.
Das Großherzogtum Luxemburg ist eine repräsentative Demokratie in Form einer konstitutionellen Monarchie mit erblicher Nachfolge in der Familie Nassau. Das Großherzogtum Luxemburg ist seit der Unterzeichnung des Vertrags von London am 19. April 1839 ein unabhängiger souveräner Staat. Diese parlamentarische Demokratie weist eine Besonderheit auf: Sie ist derzeit das einzige Großherzogtum der Welt.
Die Organisation des luxemburgischen Staates basiert auf dem Grundsatz, dass die Funktionen der verschiedenen Mächte auf verschiedene Organe verteilt werden müssen. Wie in vielen anderen parlamentarischen Demokratien ist die Gewaltenteilung in Luxemburg flexibel. In der Tat gibt es viele Beziehungen zwischen Exekutive und Legislative, obwohl die Justiz völlig unabhängig bleibt.
Luxemburg ist eines der reichsten Länder der Welt. Es hat einen der höchsten Leistungsbilanzüberschüsse der Eurozone als Anteil am BIP, verfügt über eine gesunde Haushaltsposition und weist die niedrigste Staatsverschuldung der Region auf. Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit wird durch die soliden institutionellen Grundlagen eines marktoffenen Systems gestützt
EUR (€)
Es gibt keine Devisenkontrolle oder Währungsbestimmungen. Nach den Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche müssen Kunden jedoch Identifikationsanforderungen erfüllen, wenn sie Geschäftsbeziehungen eingehen, Bankkonten eröffnen oder mehr als 15.000 EUR überweisen.
Der Finanzsektor leistet den größten Beitrag zur luxemburgischen Wirtschaft. Luxemburg ist ein internationales Finanzzentrum in der Europäischen Union. Über 140 internationale Banken haben ein Büro im Land. Im jüngsten Global Financial Centers Index wurde Luxemburg nach London und Zürich als drittwichtigstes Finanzzentrum Europas eingestuft. In der Tat stieg das finanzielle Vermögen von Investmentfonds im Verhältnis zum BIP von rund 4.568 Prozent im Jahr 2008 auf 7.327 Prozent im Jahr 2015.
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Das luxemburgische Gesellschaftsrecht wird durch das mehrfach überarbeitete Gesetz über Handelsunternehmen von 1915 vertreten. Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen die juristischen Personen gegründet werden können, die Regeln ihrer Funktion, die Verfahren, die vor Fusionen, Liquidationen und jeglicher Art der Umwandlung juristischer Personen durchgeführt werden müssen.
Eine One IBC Limited bietet in Luxemburg einen Gründungsservice vom Typ Soparfi und Commercial an.
Die Europäische Union (EU) legt bestimmte Verbote oder Beschränkungen fest für:
Einige dieser Einschränkungen ergeben sich aus Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Sie werden in der EU entweder durch gemeinsame Standpunkte der Mitgliedstaaten im EU-Rat oder durch Entscheidungen des EU-Rates oder durch EU-Verordnungen, die unmittelbar in Luxemburg gelten, angenommen.
Eine neu gegründete luxemburgische Gesellschaft muss einen eindeutigen Firmennamen auswählen, der anderen Unternehmen nicht ähnlich ist. Der Firmenname muss auch mit den Initialen „AG“ oder „SA“ enden, um den jeweiligen Unternehmenstyp zu kennzeichnen. Außerdem kann der Name des Unternehmens nicht mit einem Unternehmensaktionär vergleichbar sein. Nach ihrer Gründung trägt die luxemburgische Gründungsurkunde den Firmennamen.
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL): 12.000 EUR, die vollständig bezahlt werden müssen.
In Luxemburg darf eine Gesellschaft Namensaktien ausgeben. Unternehmensaktien können je nach Ermessen des Unternehmens mit oder ohne Stimmrecht ausgegeben werden. Unternehmensaktien müssen im Logbuch des Unternehmens eingetragen sein. Namensaktien können nur durch Ausstellung einer Übertragungserklärung übertragen werden, die sowohl vom Übertragenden als auch vom Erwerber genehmigt wurde.
Luxemburgische Unternehmen können auch Inhaberaktien ausgeben, die in der Regel durch Lieferung von Inhaberzertifikaten übertragen werden. Wer im Besitz einer Inhaberaktienurkunde ist, ist Eigentümer.
Es muss mindestens ein Direktor ernannt werden. Der Direktor kann in jedem Land wohnen und eine Privatperson oder eine juristische Person sein.
Es ist mindestens ein Aktionär erforderlich. Der Aktionär kann in jedem Land wohnen und eine Privatperson oder eine juristische Person sein.
Der Körperschaftsteuersatz (CIT) wurde von 19% (2017) auf 18% gesenkt, was zu einem Gesamtsteuersatz für Unternehmen von 26,01% in Luxemburg-Stadt führte (unter Berücksichtigung der Solidaritätszuschlagssteuer von 7% und einschließlich 6,75% kommunaler Steuern) Gewerbesteuersatz anwendbar, der je nach Sitz des Unternehmens variieren kann). Diese Maßnahme war geplant, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
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Die Rechnungslegung ist für Unternehmen obligatorisch. Über die Finanzen und Geschäftsvorfälle des Unternehmens müssen Aufzeichnungen geführt und geführt werden, damit sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Luxemburgische Unternehmen müssen sowohl ein lokales Büro als auch einen lokal registrierten Vertreter haben, um Prozessserveranfragen und offizielle Mitteilungen zu erhalten. Das Unternehmen darf überall auf der Welt eine Hauptadresse haben.
Luxemburg hat mehr als 70 Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, und fast 20 solcher Abkommen stehen noch zur Genehmigung an. Ein Übereinkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist für ausländische Investoren aus diesem Land von Vorteil, die ein Geschäft in Luxemburg eröffnen möchten oder umgekehrt. Luxemburg hat Doppelbesteuerungsabkommen mit folgenden Ländern unterzeichnet: Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Kanada, China, Tschechische Republik, Dänemark, ...
Die Geschäftslizenz ist obligatorisch, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens: SA (PLC), SARL (LLC), SARL-S, Einzelunternehmen…
Die Gründung einer SARL-S-Gesellschaft oder eines Einzelunternehmens beginnt mit der Beantragung einer Geschäftslizenz, die für die Registrierung im Handelsregister erforderlich ist. SAs und SARLs können vor Erhalt der Geschäftslizenz im Handelsregister registriert werden, dürfen jedoch keine betrieblichen, kommerziellen oder handwerklichen Tätigkeiten ausüben, solange ihnen die Lizenz nicht in ordnungsgemäßer Form erteilt wurde.
Die Geschäftslizenz ist praktisch ein heiliger Gral, der es einem luxemburgischen Unternehmen ermöglicht, Rechnungen zu betreiben, zu mieten, auszustellen…
Unternehmen müssen ihre Steuererklärungen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres einreichen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem das Einkommen erzielt wurde.
Zahlung der Steuer:Vierteljährliche Steuervorschüsse müssen gezahlt werden. Diese Zahlungen werden von der Steuerverwaltung auf der Grundlage der für das Vorjahr festgesetzten Steuer oder auf der Grundlage der Schätzung für das erste Jahr festgelegt. Diese Schätzung wird von der Gesellschaft auf Ersuchen der luxemburgischen Steuerbehörden abgegeben.
Die endgültige Zahlung von CIT muss bis zum Ende des Monats erfolgen, der auf den Monat folgt, in dem das Unternehmen seinen Steuerbescheid erhalten hat.
Bei Nichtzahlung oder verspäteter Steuerzahlung wird eine monatliche Zinsgebühr von 0,6% erhoben. Die Nichteinreichung einer Steuererklärung oder die verspätete Einreichung führt zu einer Strafe von 10% der fälligen Steuer und einer Geldstrafe von bis zu 25.000 EUR. Bei verspäteter Zahlung, die von den Steuerbehörden genehmigt wurde, liegt der Satz je nach Zeitraum zwischen 0% und 0,2% pro Monat.
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