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Niederlande

Aktualisierte Zeit: 19 Sep, 2020, 09:58 (UTC+08:00)

Einführung

Die Niederlande sind Gründungsmitglied der Europäischen Union, der OECD und der Welthandelsorganisation. Die gesamte Landfläche der Niederlande beträgt 41.528 km2, einschließlich der Gezeitengewässer. Zusammen mit drei Inselgebieten in der Karibik (Bonaire, Sint Eustatius und Saba) bildet es ein konstituierendes Land des Königreichs der Niederlande.

Population:

Amsterdam, die Hauptstadt der Niederlande, ist mit Abstand die bevölkerungsreichste Stadt des ganzen Landes. Allein die Bevölkerung beträgt rund 7 Millionen gegenüber 17 Millionen der Gesamtbevölkerung des Landes.

Sprache:

Die Niederlande sind in ihrem internationalen Geschäftsklima weltweit führend. 95% der Bevölkerung beherrschen die englische Sprache.

Politische Struktur

Der offizielle Name ist Königreich der Niederlande und die Staatsform ist konstitutionelle Monarchie. Nationaler Gesetzgeber ist Bicameral Staten Generaal (Parlament); Erste Kammer (Eerste Kamer, Senat) mit 75 Mitgliedern, die von den Landesstaaten (Regionalparlamentarische Versammlungen) gewählt wurden; Zweite Kammer mit 150 Mitgliedern, direkt für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Erste Kammer kann Gesetzentwürfe nur genehmigen oder ablehnen und darf sie nicht initiieren oder ändern. Ministerrat unter der Leitung des dem Staten Generaal zuständigen Premierministers. Am 5. November 2012 wurde eine zentristische „große Koalitionsregierung“ der Mitte-Rechts-Volkspartei für Freiheit und Demokratie (Liberale, VVD) und der Mitte-Links-Arbeiterpartei (PvdA) vereidigt.

Wirtschaft

Die Niederlande, die sechstgrößte Volkswirtschaft der Europäischen Union, spielen eine wichtige Rolle als europäischer Verkehrsknotenpunkt mit einem konstant hohen Handelsüberschuss, stabilen Arbeitsbeziehungen und niedriger Arbeitslosigkeit.

Währung:

Euro (€)

Austauschsteuerung:

In den Niederlanden gibt es keine Devisenkontrollen

Finanzdienstleistungsbranche:

Der Finanz- und Unternehmensdienstleistungssektor ist einer der größten Wirtschaftssektoren in den Niederlanden, und die Metropolregion Amsterdam liegt im Herzen. Es generiert schätzungsweise 20% des BIP der Region und 15% ihrer Arbeitsplätze. Neben den wichtigsten niederländischen Finanzinstituten wie ABN AMRO, ING, Delta Lloyd und Rabobank beherbergt die Region Zweigstellen von rund 50 ausländischen Banken wie ICBC, Deutsche Bank, Royal Bank of Scotland, Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, Citibank und viele andere sowie über 20 ausländische Versicherungsunternehmen. Das Gebiet ist eines der weltweit größten Market-Making-Zentren mit Firmen wie IMC, All Options und Optiver. Es ist auch ein wichtiges Vermögensverwaltungszentrum, in dem sich einer der weltweit größten Pensionsfonds, die APG, befindet.

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Gesellschaftsrecht / Gesetz

Die niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder BV wird am häufigsten von internationalen Investoren gewählt. Aufgrund des nationalen Gesellschaftsrechts kann es mit 1 Euro Grundkapital eingegliedert werden. Die BV gilt gesetzlich als steuerlich ansässig.

Niederländische Art des Unternehmens / der Gesellschaft:

Eine One IBC Limited bietet in den Niederlanden einen Gründungsdienst vom Typ Private Company (BV) an.

Geschäftsbeschränkung:

Aktien müssen durch Vollstreckung einer Urkunde vor einem zivilrechtlichen Notar in den Niederlanden übertragen werden. Die Satzung einer BV enthält häufig eine Bestimmung zur Beschränkung der Aktienübertragung (in Form eines „Vorkaufsrechts“ oder des Erfordernisses der vorherigen Zustimmung der Hauptversammlung).

Einschränkung des niederländischen Firmennamens:

Nach der Auswahl des richtigen Unternehmenstyps für ihr Unternehmen müssen Unternehmer jedes Unternehmen im niederländischen Handelsregister registrieren. Zu Beginn der Registrierung muss ein Firmenname angegeben werden. Geschäftsinhabern wird empfohlen, zu überprüfen, ob ein bestimmter Name bereits von einem niederländischen Unternehmen übernommen wurde, oder sie riskieren, den Namen zu ändern, wenn Markenwidersprüche auftreten. Handelsnamen können auch registriert und für verschiedene Unterabschnitte des Geschäfts verwendet werden.

Gründungsverfahren

Es sind nur 4 einfache Schritte erforderlich, um ein Unternehmen in den Niederlanden zu gründen:
  • Schritt 1: Wählen Sie grundlegende Informationen zur Staatsangehörigkeit des Bewohners / Gründers und andere zusätzliche Dienste aus, die Sie (falls vorhanden) wünschen.
  • Schritt 2: Registrieren Sie sich oder melden Sie sich an und geben Sie die Firmennamen und Direktoren / Aktionäre ein und geben Sie die Rechnungsadresse und eine spezielle Anfrage (falls vorhanden) ein.
  • Schritt 3: Wählen Sie Ihre Zahlungsmethode (Wir akzeptieren Zahlungen per Kredit- / Debitkarte, PayPal oder Überweisung).
  • Schritt 4: Sie erhalten Softcopies der erforderlichen Dokumente, einschließlich: Gründungsurkunde, Unternehmensregistrierung, Gesellschaftsvertrag und Satzung usw. Dann ist Ihr neues Unternehmen auf den Kaimaninseln betriebsbereit. Sie können die Dokumente im Firmenkit auf ein Firmenbankkonto bringen oder wir können Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Bank-Support helfen.
Diese Dokumente sind erforderlich, um ein Unternehmen in den Niederlanden zu gründen:
  • Reisepass jedes Aktionärs / wirtschaftlichen Eigentümers und Direktors;
  • Nachweis der Wohnadresse jedes Direktors und Aktionärs (muss in englischer oder beglaubigter Übersetzungsversion vorliegen);
  • Die vorgeschlagenen Firmennamen;
  • Das ausgegebene Aktienkapital und der Nennwert der Aktien.

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Beachtung

Aktienkapital:

Keine Mindestkapitalanforderung. Das ausgegebene Kapital kann nur 0,01 € (oder einen Cent in einer anderen Währung) betragen.

Aktien:

Anteile an einer BV dürfen nur durch Übertragungsurkunde übertragen werden, die vor einem niederländischen Notar ausgeführt wurde. - Die BV muss ein Aktionärsregister führen, in dem die Namen und Anschriften aller Aktionäre, die Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien und der eingezahlte Betrag aufgeführt sind auf jede Aktie.

Direktor:

Eine niederländische BV verlangt, dass eine Person als Direktor fungiert. Es gibt keine Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsbeschränkung. Die Namen der Direktoren sind im öffentlichen Register eingetragen.

Aktionär:

Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert alternative Arten von Aktien nicht speziell. Diese müssen in den Artikeln des Unternehmens erstellt und definiert werden. Die typischen Arten alternativer Aktien sind jedoch:

  • Vorzugsaktien: Diese haben bestimmte Vorzugsrechte gegenüber Stammaktien in Bezug auf Gewinn- und / oder Liquidationsausschüttungen. Das Vorzugsrecht kann beispielsweise auf den auf diese Aktien gezahlten Betrag und eine jährliche Verzinsung (unabhängig davon, ob Zinseszins oder nicht) begrenzt werden, wodurch sie einem Finanzinstrument ähneln.
  • Vorzugsaktien: Mit diesen sind bestimmte Rechte verbunden (z. B. das Recht, verbindliche Nominierungen für die Ernennung von Vorstandsmitgliedern vorzunehmen).
  • Briefaktien: Diese sind mit "Aktie A" als "Aktie B" usw. gekennzeichnet und mit separaten Aktienprämien- und / oder Dividendenrechten verbunden.

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Besteuerung:

Die Niederlande haben ein liberales Steuersystem mit einem umfassenden Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen. Es gibt viele andere Aspekte des niederländischen Steuerrechts, aber wie immer benötigen Sie fachliche Beratung. Der Grenzsatz beträgt 20 für die ersten 200.000 Euro und 25% für die über 200.000 Euro. Der effektive Körperschaftsteuersatz kann jedoch viel niedriger sein.

Finanzbericht:

Eine niederländische BV ist verpflichtet, ihren Jahresabschluss zu prüfen, sofern sie nicht zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:

  • Die Bilanzsumme des Unternehmens beträgt weniger als 6.000.000 €.
  • Der Jahresumsatz des Unternehmens beträgt weniger als 12.000.000 €.
  • Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Unternehmens beträgt weniger als 49.

Registrierter Vertreter / Büro:

Eine niederländische BV muss über einen registrierten Vertreter und eine registrierte Adresse verfügen, unter der die gesamte offizielle Korrespondenz legal zugestellt werden kann. Diese werden beide im Rahmen unseres Gründungsdienstes bereitgestellt.

Doppelbesteuerungsabkommen:

In den letzten Jahren haben die Niederlande begonnen, ihre Doppelbesteuerungsabkommen zu ändern, um ausländischen Investoren noch mehr Vorteile zu bieten. Die Niederlande haben rund 100 Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern auf der ganzen Welt unterzeichnet. Unter den meisten befinden sich europäische Länder wie das Vereinigte Königreich, Belgien, Estland, Dänemark, die Tschechische Republik, Frankreich, Finnland, Deutschland, Luxemburg, Österreich und Irland. In der übrigen Welt Hongkong, China, Japan, Russland, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Singapur, Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika, Venezuela, Mexiko und Brasilien.

Lizenz

Lizenzgebühr & Abgabe:

Grundsätzlich gibt es keine derartigen Einschränkungen. Unternehmen, die nach ausländischem Recht eingetragen sind, jedoch auf dem niederländischen Markt und nicht in ihrem eigenen Land tätig sind, unterliegen dem Gesetz über im Ausland registrierte Unternehmen (CFRA Act). Das CFRA-Gesetz gilt nicht für Mitglieder der Europäischen Union und Länder, die Mitglieder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind. Alle anderen Unternehmen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die für niederländische Unternehmen gelten (Registrierung im Handelsregister und Einreichung von Jahresabschlüssen im Handelsregister, in dem das Unternehmen registriert ist).

Geschäftslizenz:

Das niederländische Recht definiert keine Arten von Lizenzen als solche. Grundsätzlich kann jedes ausschließliche Recht oder jeder Gegenstand Gegenstand einer Lizenz sein, die den allgemeinen Bestimmungen des niederländischen Vertragsrechts und gegebenenfalls den spezifischen Bestimmungen in Fachgesetzen wie dem niederländischen Patentgesetz unterliegt. Lizenzen können Rechte an geistigem Eigentum (wie Marken, Patente, Designrechte, Technologietransfer, Urheberrechte oder Software) und vertrauliches Know-how umfassen.

Die Lizenz kann auf einen anhängigen Antrag oder ein eingetragenes Recht gewährt werden und kann zeitlich begrenzt oder unbefristet, alleinig, exklusiv oder nicht exklusiv, in ihrem Umfang begrenzt (nur für bestimmte Zwecke), kostenlos oder gegen Entgelt obligatorisch (für bestimmte Zwecke) sein Patentlizenzen) oder gesetzlich (Kopie für den privaten Gebrauch von urheberrechtlich geschützten Werken).

Zahlung, Fälligkeit der Firmenrückmeldung:

Körperschaftsteuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung einreichen. Die Fälligkeit liegt in der Regel fünf Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft. Dieses Anmeldetag kann auf Antrag des Steuerpflichtigen verlängert werden. Die niederländischen Steuerbehörden nehmen in der Regel eine vorläufige Beurteilung vor, bevor sie nach vollständiger Prüfung der Steuererklärung die endgültige Beurteilung vornehmen.

Die endgültige Beurteilung muss innerhalb von drei Jahren nach dem Geschäftsjahr erfolgen. Diese Frist verlängert sich mit dem Zeitpunkt der Verlängerung der Steuererklärung. Die niederländischen Steuerbehörden können eine zusätzliche Veranlagung ausstellen, wenn sich herausstellt, dass der zu zahlende CIT-Betrag (wie in der endgültigen Veranlagung berechnet) zu niedrig ist. Während des laufenden Steuerjahres kann eine vorläufige Veranlagung auf der Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens der Vorjahre oder einer Schätzung des Steuerpflichtigen ausgestellt werden.

Strafgebühren:

Ab dem 1. Juli 2010 liegt ein Zahlungsverzug bei der Lohnsteuer vor, wenn die Zahlung nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem endgültigen Fälligkeitsdatum eingeht (zuvor war das Datum der Steuerveranlagung das maßgebliche Datum). Wenn die Rücksendung später als sieben Kalendertage nach dem endgültigen Fälligkeitsdatum eingeht, haften Sie für die Einreichung von Lohnsteuerabgaben.

Die Höchststrafe für die Nichteinreichung oder verspätete Einreichung von Einkommensteuer und Körperschaftsteuer beträgt 4.920 €. Wenn es das erste Mal ist, dass ein Steuerpflichtiger nicht rechtzeitig eine Körperschaftsteuererklärung einreicht, beträgt die Strafe 2.460 €. Wenn es das erste Mal ist, dass ein Steuerpflichtiger nicht rechtzeitig eine Einkommensteuererklärung einreicht, beträgt die Strafe 226 € (unverändert). Das zweite Mal beträgt die Strafe 984 €.

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