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Jedes Unternehmen in Panama muss über eine Adresse in Panama und einen anwaltlichen Vertreter in Panama verfügen.
Aktien von Panama IBC können an Einzelpersonen oder Unternehmen ausgegeben werden, die in einem Land ansässig sind.
Es ist mindestens ein Aktionär erforderlich. Diesem Aktionär muss mindestens eine Aktie von 100,00 USD ausgegeben werden.
Jede panamaische Gesellschaft wird vom Verwaltungsrat verwaltet. Es sind mindestens drei Direktoren erforderlich. Corporate Directors sind nicht gestattet. Alle Direktoren müssen volljährige Personen sein (mindestens 18 Jahre alt). Einwohner eines Landes können zu Direktoren ernannt werden.
Der Verwaltungsrat ernennt Amtsträger wie Präsident, Sekretär und Schatzmeister. Offiziere sind ebenfalls Einzelpersonen. Offiziere können in jedem Land ansässig sein. Eine Person kann mehr als eine Offiziersposition innehaben. Kein Offizier muss ein Direktor sein.
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Das genehmigte Standardkapital beträgt 10.000 US-Dollar, eingeteilt in 100 Namensaktien zu je 100 US-Dollar. Dieses Kapital hält die Gründung und die jährlichen Kosten von Panama IBV auf einem Mindestniveau.
Genehmigtes Kapital ist der Betrag, den die Gesellschaft von ihren Aktionären als Gegenleistung für die ausgegebenen Aktien erhalten kann. Wenn ein Unternehmen beispielsweise über das oben genannte genehmigte Kapital verfügt, darf es bis zu 100 Namensaktien ausgeben und von seinen Aktionären mindestens 100 US-Dollar für jede ausgegebene Aktie erhalten.
Die Panama Corporation ist nicht verpflichtet, alle ihre Aktien für den Gesamtbetrag des genehmigten Kapitals in einem obligatorischen Zeitrahmen auszugeben. Das Unternehmen könnte nur eine Aktie an einen einzelnen Aktionär ausgeben und verbleibende Aktien oder Teile davon können jederzeit oder überhaupt nicht ausgegeben werden.
Alle ausgegebenen Aktien müssen von den Aktionären eingezahlt werden. Wenn ein Unternehmen eine Aktie von 100,00 USD ausgegeben hat, muss der Aktionär 100,00 USD in sein Unternehmen einzahlen.
Wenn eine Panama Corporation ihre Geschäfte außerhalb von Panama tätigt, ist sie von allen lokalen Steuern befreit, einschließlich Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Dividendensteuer und Stempelsteuer auf die Übertragung von Unternehmensanteilen und anderem Eigentum.
Informationen über Aktionäre und wirtschaftliche Eigentümer werden nicht beim Standesamt eingereicht und sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Namen und Anschriften von Direktoren und leitenden Angestellten sind in der Satzung enthalten. Daher sind solche Informationen der Öffentlichkeit zugänglich.
Für Offshore-Unternehmen in Panama bestehen keine gesetzlichen Prüfungsanforderungen. Buchhaltungsunterlagen sind erforderlich und können in jedem Land aufbewahrt werden. Die Direktoren eines Unternehmens müssen dem Regisered Agent eines Unternehmens die Adresse der Buchhaltungsunterlagen mitteilen.
Jahresversammlungen sind nicht erforderlich. Der Verwaltungsrat kann beschließen, eine jährliche Hauptversammlung abzuhalten. Diese Sitzung findet in Panama statt, sofern in der Satzung oder in der Satzung nichts anderes angegeben ist.
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