Wir werden Sie nur über die neuesten und aufschlussreichsten Neuigkeiten informieren.
Der Direktor einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss weder Staatsangehöriger noch Einwohner des Landes sein.
Auch andere Unternehmen können die Funktionen von Geschäftsführern wahrnehmen. Der Vorstand (bestehend aus mindestens einem Direktor) befasst sich mit der Verwaltung und dem Management der LLC, ihrer täglichen Routine und dem Geschäftsbetrieb. Der Vorstand vertritt die LLC.
Wenn der Verwaltungsrat aus mehreren Mitgliedern besteht, muss in der Satzung (AoA / MoA) festgelegt werden, ob die niederländische LLC von jedem Mitglied einzeln vertreten werden kann oder ob eine gemeinsame Aktion erforderlich ist. Unabhängig von der Verteilung der Verpflichtungen und Aufgaben auf die Verwaltungsratsmitglieder kann jeder von ihnen im Allgemeinen persönlich für die Schulden des Unternehmens haftbar gemacht werden.
Wir sind immer stolz darauf, ein erfahrener Finanz- und Unternehmensdienstleister auf dem internationalen Markt zu sein. Wir bieten Ihnen als geschätzten Kunden den besten und wettbewerbsfähigsten Wert, um Ihre Ziele in eine Lösung mit einem klaren Aktionsplan umzuwandeln. Unsere Lösung, Ihr Erfolg.