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Ein privates Unternehmen muss über ein Mindestkapital von 1.164,69 € verfügen. 20% dieses Betrags müssen bei der Gründung bezahlt werden. Zur Bezeichnung dieses Kapitals kann jede ausländische konvertierbare Währung verwendet werden. Die gewählte Währung ist auch die Berichtswährung des Unternehmens und die Währung, in der Steuern gezahlt werden und fällige Steuerrückerstattungen eingehen, ein Faktor, der Währungsrisiken ausschließt. Darüber hinaus sieht das maltesische Gesellschaftsrecht Unternehmen mit variablem Grundkapital vor.
Während Unternehmen in der Regel mit mehr als einem Aktionär gegründet werden, besteht die Möglichkeit, ein Unternehmen als Einzelunternehmen zu gründen. Verschiedene Personen oder Organisationen können Aktien halten, einschließlich Einzelpersonen, Unternehmenseinheiten, Trusts und Stiftungen. Alternativ kann eine Treuhandgesellschaft wie Claris Capital Limited von Chetcuti Cauchi, unsere Treuhandgesellschaft, die von der Malta Financial Services Authority als Treuhänder oder Treuhänder autorisiert wurde, Aktien zugunsten der Begünstigten halten.
Die Gegenstände einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind unbegrenzt, müssen jedoch in der Satzung angegeben werden. Im Falle einer von der Gesellschaft befreiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss auch ein Hauptzweck angegeben werden.
In Bezug auf Direktoren und Unternehmenssekretär haben private und öffentliche Unternehmen unterschiedliche Anforderungen. Während private Unternehmen mindestens einen Direktor haben müssen, muss eine öffentliche Gesellschaft mindestens zwei haben. Es ist auch möglich, dass ein Verwaltungsratsmitglied eine Körperschaft ist. Alle Unternehmen sind verpflichtet, einen Unternehmenssekretär zu haben. Ein maltesischer Unternehmenssekretär muss eine Einzelperson sein, und es besteht die Möglichkeit, dass ein Direktor als Unternehmenssekretär fungiert. Im Falle einer privaten freigestellten Gesellschaft Malta kann ein alleiniger Direktor auch als Unternehmenssekretär fungieren.
Zwar gibt es keine gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Wohnsitzes von Direktoren oder des Unternehmenssekretärs, es ist jedoch ratsam, in Malta ansässige Direktoren zu ernennen, da dies sicherstellt, dass das Unternehmen in Malta effektiv geführt wird. Unsere Fachleute können als Beauftragte für Kundenunternehmen unter unserer Verwaltung fungieren oder diese empfehlen.
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Nach dem Berufsgeheimnisgesetz sind Berufspraktiker an ein hohes Maß an Vertraulichkeit gebunden, das durch das oben genannte Gesetz festgelegt wird. Zu diesen Praktikern zählen unter anderem Anwälte, Notare, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder und leitende Angestellte von Nominee-Unternehmen sowie lizenzierte Nominees. Gemäß § 257 des maltesischen Strafgesetzbuchs können Fachkräfte, die Berufsgeheimnisse preisgeben, mit einer Höchststrafe von 46.587,47 € und / oder einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren bestraft werden.
Die maltesischen Unternehmen müssen jedes Jahr mindestens eine Hauptversammlung abhalten, wobei zwischen dem Datum einer Jahreshauptversammlung und dem Datum der nächsten nicht mehr als fünfzehn Monate vergehen müssen. Eine Gesellschaft, die ihre erste Hauptversammlung abhält, ist von der Abhaltung einer weiteren Hauptversammlung im Jahr ihrer Registrierung oder im folgenden Jahr befreit.
Um eine Gesellschaft zu registrieren, müssen das Memorandum und die Satzung dem Handelsregister vorgelegt werden, zusammen mit dem Nachweis, dass das eingezahlte Aktienkapital der Gesellschaft auf einem Bankkonto hinterlegt wurde. Anschließend wird eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt.
Malta-Unternehmen profitieren von einem relativ schnellen Gründungsprozess, der zwischen 3 und 5 Tagen dauert, sobald alle Informationen, der Erhalt der Due-Diligence-Dokumente und die Überweisung der Mittel vorliegen. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann ein Unternehmen innerhalb von nur 24 Stunden registriert werden.
Der geprüfte Jahresabschluss muss gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt werden. Diese Erklärungen müssen beim Handelsregister eingereicht werden, wo sie von der Öffentlichkeit eingesehen werden können. Alternativ sieht das maltesische Recht eine Wahl des Geschäftsjahresendes vor.
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