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Das PF-Gesetz sieht vor, dass private Mittel, die unter die Gesetzgebung fallen, bis zum 7. August 2020 registriert werden müssen. Dies gilt sowohl für private Fonds, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des PF-Gesetzes (7. Februar 2020) geschäftlich tätig waren, als auch für private Fonds, die Nehmen Sie Ihre Geschäftstätigkeit innerhalb der sechsmonatigen Übergangszeit vom 7. Februar 2020 bis zum 7. August 2020 auf. Private Fonds, die am oder nach dem 7. August 2020 aufgelegt werden, müssen die im PF-Gesetz enthaltenen Anforderungen an den Registrierungszeitpunkt erfüllen, wie nachstehend zusammengefasst.
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