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Im Jahr 2007 nahm Malta die endgültige Überarbeitung seines Körperschaftsteuersystems vor, um die Überreste einer positiven Steuerdiskriminierung zu beseitigen, indem die Möglichkeit erweitert wurde, Steuerrückerstattungen sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde geltend zu machen.
Zu diesem Zeitpunkt wurden auch bestimmte Merkmale wie die Teilnahmebefreiung eingeführt, die Malta zu einer attraktiveren Steuerplanungsgerichtsbarkeit machen.
Im Laufe der Jahre hat Malta seine Steuergesetze geändert und wird sie auch weiterhin ändern, um sie an verschiedene EU-Richtlinien und OECD-Initiativen anzupassen und so ein attraktives, wettbewerbsfähiges und vollständig EU-konformes Steuersystem anzubieten.
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