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Die Inland Revenue Ordinance („IRO“) enthält keine Befreiung von der Gewinnsteuer für Offshore-Unternehmen. Ob ein Offshore-Unternehmen der Gewinnsteuer unterliegt, hängt von Art und Umfang seiner Aktivitäten in Hongkong ab.
Wir sind immer stolz darauf, ein erfahrener Finanz- und Unternehmensdienstleister auf dem internationalen Markt zu sein. Wir bieten Ihnen als geschätzten Kunden den besten und wettbewerbsfähigsten Wert, um Ihre Ziele in eine Lösung mit einem klaren Aktionsplan umzuwandeln. Unsere Lösung, Ihr Erfolg.