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Malta-Unternehmen können profitieren von:
Einseitige Hilfe
Der einseitige Entlastungsmechanismus schafft ein virtuelles Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Malta und einer großen Anzahl von Ländern auf der ganzen Welt, das eine Steuergutschrift in Fällen vorsieht, in denen ausländische Steuern erhoben wurden, unabhängig davon, ob Malta ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einer solchen Gerichtsbarkeit hat oder nicht. Um von einseitigen Erleichterungen zu profitieren, muss ein Steuerzahler zur Zufriedenheit des Kommissars nachweisen, dass:
Die erlittene ausländische Steuer wird in Form einer Gutschrift auf die in Malta auf das Bruttoeinkommen zu erhebende Steuer entschädigt. Die Gutschrift darf die gesamte Steuerschuld in Malta auf das Einkommen aus dem Ausland nicht überschreiten.
OECD-basiertes Netzwerk für Steuerabkommen
Bis heute hat Malta über 70 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Die meisten Verträge basieren auf dem OECD-Modell, einschließlich der mit anderen EU-Mitgliedstaaten unterzeichneten Verträge.
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EU-Mutter- und Tochterrichtlinie
Als EU-Mitgliedstaat hat Malta die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie verabschiedet, die die grenzüberschreitende Übertragung von Dividenden von Tochterunternehmen auf Mutterunternehmen innerhalb der EU vorsieht.
Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie
Die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie befreit Zins- und Lizenzgebühren, die an ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat zu zahlen sind, von der Steuer im Quellmitgliedstaat.
Teilnahmebefreiung
Malta-Holdinggesellschaften können so strukturiert sein, dass sie Anteile an anderen Unternehmen halten, und solche Beteiligungen an anderen Unternehmen gelten als teilnehmende Holding. Holdinggesellschaften, die eine der nachstehend genannten Bedingungen erfüllen, können von dieser Teilnahmebefreiung profitieren, die auf den Regeln für teilnehmende Beteiligungen basiert, sowohl für Dividenden aus solchen Beteiligungen als auch für Gewinne aus der Veräußerung solcher Beteiligungen:
Die Teilnahmebefreiung kann auch für Beteiligungen an anderen Unternehmen gelten, bei denen es sich um eine maltesische Kommanditgesellschaft, eine gebietsfremde Personengruppe mit ähnlichen Merkmalen und sogar um ein kollektives Anlageinstrument handeln kann, bei dem die Haftung der Anleger begrenzt ist, sofern eine Beteiligung die Kriterien für die Befreiung nachstehend aufgeführt:
Die oben genannten sind die festgelegten sicheren Häfen. In Fällen, in denen die Gesellschaft, an der die teilnehmende Beteiligung gehalten wird, nicht in einen der oben genannten sicheren Häfen fällt, kann das daraus abgeleitete Einkommen in Malta dennoch steuerfrei sein, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Flat Rate ausländische Steuergutschrift
Unternehmen, die Einkünfte aus dem Ausland erhalten, können von der FRTC profitieren, sofern sie eine Abschlussbescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Einkünfte im Ausland entstanden sind. Der FRFTC-Mechanismus geht von einer ausländischen Steuer von 25% aus. Auf das um 25% FRFTC hochgerechnete Nettoeinkommen des Unternehmens wird eine Steuer von 35% erhoben, wobei die Gutschrift von 25% auf die fällige Malta-Steuer angerechnet wird.
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