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Bevor weitere Schritte unternommen werden, muss der Registrar of Companies kontaktiert werden, um zu genehmigen, ob der Name, unter dem die Gründung der Gesellschaft vorgeschlagen wird, akzeptabel ist.
Nachdem der Name genehmigt wurde, müssen die erforderlichen Unterlagen vorbereitet und abgelegt werden. Solche Dokumente sind die Satzung und die Satzung, die eingetragene Adresse, die Direktoren und der Sekretär.
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