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Lizenzierte Finanzberater sind verpflichtet, eine echte und faire Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz, die bis zum letzten Tag ihres Geschäftsjahres erstellt wurde, gemäß den Bestimmungen des Companies Act (Kap. 50) zu erstellen und bei MAS einzureichen, sofern zutreffend . Die oben genannten Unterlagen sind zusammen mit dem Bericht eines Abschlussprüfers in Formblatt 17 einzureichen. Außerdem müssen sie gegebenenfalls die Formulare 14, 15 und 16 einreichen. Diese Unterlagen sind innerhalb von 5 Monaten oder innerhalb einer von MAS zulässigen Frist nach Ablauf des Geschäftsjahres des Finanzberaters einzureichen
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