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Die Anforderungen für BVs sind fast identisch mit denen für NVs, es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen den Entitäten. Die wichtigsten sind nachstehend aufgeführt:

  • a) Inhaberaktien können nur von NV ausgegeben werden.
  • b) Nur NVs dürfen Aktien am Börsenmarkt notieren.
  • c) Das Mindestkapital, das für NV ausgegeben und hinterlegt werden muss, beträgt 45 000 EUR. Für BVs ist keine Mindestanforderung festgelegt.
  • d) NVs können ein Zehntel des ausgegebenen Aktienkapitals zurückkaufen, während BVs das gesamte Kapital zurückkaufen können, sofern eine einzelne stimmberechtigte Aktie einer anderen Partei gehört.

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