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Der Vorstand überprüft die Leistung des Unternehmens, spricht wichtige Themen an und nimmt rechtliche Aufgaben wahr. Im Allgemeinen sind alle Direktoren in den Angelegenheiten der Gesellschaft gleichberechtigt, daher hat jeder eine Stimme, wenn eine Entscheidung auf einer Direktorenversammlung vorgelegt wird . Es gibt jedoch Sonderfälle, in denen in den Artikeln etwas anderes angegeben ist. Kommt kein Konsens (keine Stimmenmehrheit) zustande, hat der Vorsitzende das letzte Wort oder die Entscheidung kann ausgesetzt werden.
Das offizielle und gesetzliche Protokoll einer Vorstandssitzung wird als Protokoll bezeichnet. Es ist ein Dokument, das gemäß den Regeln und Vorschriften des Vorstands fertiggestellt, genehmigt und veröffentlicht wurde. Dies erfolgt durch den Firmensekretär. Sie wird in der Regel bei den Firmenregistern oder in elektronischer Form geführt. Sie ist von Direktoren und Wirtschaftsprüfern jederzeit einzusehen, wird aber nicht für jedermann veröffentlicht.
Der Vorsitzende oder ein einzelner Direktor kann eine Direktorenversammlung einberufen . Vorher muss jedoch allen Direktoren eine Einladung zur Versammlung zugestellt werden. Diese Einberufung muss folgende Angaben enthalten: Zeit, Ort und Zeitplan, Zweck der Versammlung und Beschlussvorschläge.
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